(Stand 1.2.2022)
1.1 Geltungsbereich
1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle geschäftlichen Beziehungen zur Anmietung von Fahrzeugen (nachfolgend „Mietfahrzeug“) zur exklusiven Nutzung durch den KUNDEN zwischen dem jeweiligen vertragsschließenden Nutzer des MIETFAHRZEUG s (nachfolgend „Kunde“) und der Vroom Rental GmbH, Grüneburgweg 119, 60323 Frankfurt am Main (nachfolgend „Vroom Mobility“).
1.1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden haben keine Gültigkeit.
1.2 Änderung der AGB
1.2.1 Die AGB beruhen auf den derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. BGB, höchstrichterliche Gerichtsentscheidungen). Vroom Mobility ist berechtigt, die AGB zu ändern, wenn Regelungen nach Vertragsschluss aufgrund einer Änderung der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen unwirksam werden bzw. ihre Unwirksamkeit festgestellt wird, dies zu einer Lücke im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges gestört ist. Dies gilt nicht für die Änderung der Preise sowie der beiderseitigen Leistungspflichten.
1.2.2 Vroom Mobility wird dem Kunden Änderungen der AGB mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen. Die Anpassung wird wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung des Kunden gilt dabei als erteilt, wenn der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt von deren geplanten Inkrafttreten widerspricht. Auf die Rechte und Folgen wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs ist Vroom Mobility zur Kündigung berechtigt.
1.2.3 Abweichende Geschäftsbedingungen eines KUNDEN haben keine Gültigkeit
1.3 Änderung der Preise
Vroom Mobility ist berechtigt, die Preise zu ändern. Dabei wird Vroom Mobility den Kunden rechtzeitig über Anlass, Höhe und Umfang der Preiserhöhung informieren. Dem Kunden steht bis zum Wirksamwerden der Preisänderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Hierauf wird er in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Die Preisanpassung tritt für ihn im Falle einer solchen Kündigung dann bis zur Vertragsbeendigung nicht in Kraft. Aktuelle Informationen über die geltenden Preise sind in unserem Preisverzeichnis unter www.vroom-Mobility.com erhältlich.
Vroom Mobility darf sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen. Tritt an Stelle der Vroom Mobility ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten ein, so wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Eintritts des Dritten zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, sofern ein nach §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag vollständig übernimmt.
3.1 Vertragsschluss
Vroom Mobility vermietet dem Kunden ein elektrisches Mofa oder Motorrad (z.B. einen Roller, einen Chopper, eine e-Bike, ein Pedelek, ein Elektromobil, oder dergleichen) „Mietfahrzeug“ für den gewünschten Zeitraum zur Nutzung. Die Mietzeit beträgt mindestens einen Monat, bei längeren Mietdauern gewährt Vroom Mobility einen Rabatt gemäß der aktuellen Preistabelle.
Indem der Kunde den Bestellvorgang über vroom-Mobility.com oder Kickstarter.com oder in einem der Vroom Mobility-Stores abschließt, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Abonnements ab. Bekommt der Kunde daraufhin eine Bestätigung seiner Bestellung, stellt diese Bestätigung gleichzeitig unsere Annahme dar. Ausgenommen hiervon sind die besonderen Bedingungen von Kickstarter, die für Kickstarter-Kunden vorrangen haben, einschließlich dem Recht der Nicht-Leistung. Der Mietvertrag kommt somit zustande.
Ist zu diesem Zeitpunkt das gewünschte Mietfahrzeug nicht verfügbar, wird der Kunde auf die Warteliste aufgenommen und von Vroom Mobility kontaktiert.
3.2 Fahrzeugwahl
Der Kunde kann zwischen den verschiedenen Kategorien mit unterschiedlichem Zubehör wählen, er hat aber innerhalb der gewählten Fahrzeugkategorie keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mietfahrzeug. Farbwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtig.
3.3 Übergabe/Lieferung und Einweisung
3.3.1 Nach Vertragsschluss wird ein Termin für die Übergabe und Einweisung des gewählten Mietfahrzeugs vereinbart. Bei einem Vor-Ort Abschluss erfolgt die Fahrzeug-Übergabe und Einweisung in der Regel gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss.
Im Rahmen der Übergabe muss sich der Kunde durch ein geeignetes Ausweisdokument legitimieren. Des Weiteren muss der Kunde im Besitzt einer für das Fahrzeug notwendigen Fahrerlaubnis sein und diese vorlegen können. Vroom Mobility wird zur Dokumentationszwecken während der Mietdauer eine Kopie der Fahrerlaubnis behalten und direkt mit Rückgabe des Mietfahrzeugs diese löschen. Vroom Mobility behält es sich vor, die Kopie digital zu erstellen und aufzubewahren.
Die Miete beginnt mit der Übergabe zu laufen. Sofern der Kunde 3 vorgeschlagenen Termine ablehnt oder selbst ausgewählte Termine nicht wahrnimmt, beginnt die Miete spätestens 1 Woche nach Vertragsunterzeichnung zu laufen (Verfügbarkeit des Fahrzeugs vorausgesetzt).
3.3.2 Das Mietfahrzeug und das dazugehörige Zubehör (z. B. Akku, Ladegerät, Kettenschloss, Schlüssel, Helm, Gebrauchsanleitung) bleiben im Eigentum von Vroom Mobility.
3.3.3 Über die Übergabe ist ein Übergabeprotokoll anzufertigen, in das alle Gebrauchsspuren, Schäden und Fehlfunktionen aufgenommen und dokumentiert werden müssen. Sollte das Mietfahrzeug bei Lieferung Schäden aufweisen, ist Vroom Mobility unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen ab Lieferung, hierüber unter Beifügung von Fotos zu informieren. Erfolgt die Meldung eines Schadens nicht rechtzeitig, wird bei der Rückgabe des Mietgegenstands davon ausgegangen, dass das Mietfahrzeug im Zeitpunkt der Lieferung durch Vroom Mobility keine Schäden aufgewiesen hat. Bei einer Übergabe Vor-Ort sind Schäden direkt auf dem Mietvertrag und/oder dem Übergabeprotokoll festzuhalten. Eine spätere Reklamation ist bei Vor-Ort Übergaben nicht mehr möglich,
3.3.4 Diese Vermutungsregel gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Mietfahrzeugs vorhanden war. Alles Zubehör, das auf dem Lieferschein angegeben wird, muss vom Kunden am Ende des Abos an Vroom Mobility zurückgegeben werden.
3.4 Sicherung des Mietfahrzeugs
Der Kunde ist verpflichtet, das Mietfahrzeug während des Abstellens auszuschalten und mit den ihm zur Verfügung gestellten Schlössern und Sicherungsmechanismen abzuschließen und somit gegen jede Art von Verlust zu sichern.
Es ist darauf zu achten, dass alle nicht fest verbauten Teile wie Ladegerät, Helm, Akku und Bordcomputer mitgenommen werden müssen. Diese dürfen wahrende des Abstellens nicht am Mietfahrzeug verbleiben (ausgenommen hiervon sind separat mit Schlössern gesicherte Teile wie die meisten Akkus etc.).
3.5 Nutzungsberechtigung
Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrages für ein Mietfahrzeug ist die Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie der Vertragsabschluss über die Online-Registrierungsstrecke auf vroom-Mobility.com, kickstarter.com oder in einem Ladengeschäft von Vroom Mobility. Zur Identifizierung des KUNDEN muss dieser ein Online-Validierungsverfahren durchlaufen und – falls erforderlich – seine Fahrerlaubnis verifizieren lassen. Der Vertrag kann auch Vor-Ort an ausgewählten Standorten geschlossen werden. In diesem Fall erfolgt das Validierungsverfahren – und falls erforderlich das Verifizieren der Fahrerlaubnis – direkt Vor-Ort.
3.6 Berechtigter Nutzer
3.6.1 Das Mietfahrzeug samt Zubehör steht dem Kunden und den in seinem Haushalt lebenden Personen zur Verfügung. Falls das Mietfahrzeug zur gewerblichen Nutzung vorgesehen ist, kann das Mietfahrzeug den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden (nachfolgend „Berechtigte Nutzer“). Diese „berechtigten Nutzer“ sind im Übergabeprotokoll oder per E-Mail zu benennen und deren Fahrerlaubnis ist Vroom Mobility nachzuweise. Vroom Mobility darf ebenfalls von diesen berechtigte Nutzern die Fahrerlaubnis speichern, bis das Erlöschen der Berechtigung durch den Kunden mitgeteilt wird.
Das Mietfahrzeug wie auch das Zubehör darf darüber hinaus Dritten nicht überlassen oder in anderer Form die Nutzung gewährt werden. Der Verkauf, die Verpfändung, die Untervermietung, der Verleih sowie jede andere Belastung des Mietfahrzeugs und des Zubehörs mit Rechten Dritter ist untersagt.
3.6.2 Die Nutzung des Mietfahrzeugs durch berechtigte Nutzer gestattet der Kunde in eigener Verantwortung. Der Kunde hat in diesem Fall sicherzustellen, dass der berechtigte Nutzer sich mit der Funktionsweise des Mietfahrzeugs vertraut macht, die Regelungen dieser AGB beachtet und selbst die Nutzungsvoraussetzungen erfüllt. Ist eine gültige Fahrerlaubnis für das Führen des MIETFAHRZEUG S erforderlich, hat sich der KUNDE vor der Überlassung an den BERECHTIGTEN NUTZER die erforderliche Fahr- erlaubnis vorlegen zu lassen. Der KUNDE hat das Handeln von Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten.
3.7 Gültige Fahrerlaubnis
Der Kunde benötigt die für das jeweilige Fahrzeug erforderliche gültige Fahrerlaubnis. Als „gültige Fahrerlaubnis“ werden europäische Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und/oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) akzeptiert. Nicht-EU/-EWR-Führerscheine werden nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung des nationalen Führerscheins in die deutsche oder englische Sprache sowie einem Nachweis der Einreise in die EU/ den EWR akzeptiert. Vroom Mobility ist berechtigt, eine Kopie der Fahrerlaubnis abzuspeichern.
Der Kunde hat die gültige Fahrerlaubnis während der Fahrt bei sich zu tragen und
alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen.
3.7.1 Legitimation: Kunden, die natürliche Personen sind, müssen vor Vertragsschluss ihre Identität und Fahrerlaubnis von einem autorisierten Online-Validierungsdienst oder durch einen Vroom Mobility-Mitarbeiter überprüfen lassen. Ist der Kunde eine juristische Person, wird die Fahrerlaubnis des Hauptfahrers validiert. Dies kann auch an ausgewählten Stationen Vor-Ort erfolgen.
3.7.2 Die Validierung der Fahrerlaubnis ist für zwölf Monate gültig, danach ist der Validierungsprozess erneut zu durchlaufen. Unabhängig davon behält sich Vroom Mobility das Recht vor, den Nachweis der Fahrerlaubnis jederzeit anzufordern. Bei Entzug, Verlust, Sicherstellung bzw. Beschlagnahme der Fahrerlaubnis hat der Kunde Vroom Mobility unverzüglich zu informieren. Die Fahrberechtigung für das Mietfahrzeug erlischt unmittelbar für die Dauer des Fahrverbotes.
3.7.3 Der Kunde hat die ggfs. erforderliche Betriebserlaubnis während der Fahrt mit sich zu führen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen.
Die Nutzung des Mietfahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr und liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden bzw. des berechtigten Nutzers.
4.1 Verkehrstüchtigkeit und Wartung
4.1.1 Vroom Mobility übergibt das Mietfahrzeug in gewartetem, verkehrstüchtigem Zustand. Während der Laufzeit des Abos nimmt der Kunde die folgenden Aufgaben wahr: Aufladen des Akkus, Überprüfen des Reifendrucks, Einhaltung der Wartungsintervalle, aufleuchtende Warnleuchten bzw. Anzeigen am Bordcomputer befolgen.
4.1.2 Ungeachtet der initialen Überprüfung durch Vroom Mobility ist der Kunde bzw. der berechtigte Nutzer verpflichtet, vor jedem Fahrtbeginn die wichtigsten Komponenten, wie Bremssystem, Lenker, Rahmen, Sattel sowie den Reifenluftdruck auf Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
Bei Eintritt der Dämmerung oder bei Nachtfahrten muss zudem ein Lichttest durchgeführt werden. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, ist die weitere Nutzung des Mietfahrzeugs sofort zu unterlassen. Gemäß Ziffer 4.4 hat eine Mitteilung an Vroom Mobility zu erfolgen.
4.2 Pflege und Sicherung
4.2.1 Während der Mietzeit hat der Kunde darauf zu achten, dass das Mietfahrzeug pfleglich und schonend behandelt wird, insbesondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit und des Gesamtgewichtes sind zu beachten. Das Mietfahrzeug ist regelmäßig zu reinigen. Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett hat der Kunde unverzüglich anzuhalten und zu überprüfen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann.
4.2.2 Der Kunde hat das Mietfahrzeug vor Beschädigung, Veränderung und Zerstörung zu schützen. Eingriffe am Mietfahrzeug sind nicht erlaubt, insbesondere darf das Mietfahrzeug nicht umgebaut, umgestaltet oder umgerüstet werden. Das Mietfahrzeug muss außerdem gegen Diebstahl, Verlust und unberechtigten Gebrauch durch Dritte gesichert werden. Das Mietfahrzeug soll bei jedem Parken oder Abstellen möglichst an einem festen Gegenstand befestigt werden. Es ist darauf zu achten, dass der Akku nicht tiefenentladen wird.
4.3 Nutzungsvorschriften
4.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, überall und zu jeder Zeit die gesetzlichen Bestimmungen zur Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), zu beachten.
4.3.2 Darüber hinaus gelten die von Vroom Mobility mitgeteilten weiteren Vorgaben, die für das jeweilige Mietfahrzeug im Nutzungsleitfaden zusammengefasst sind.
4.3.3 Bei Zuwiderhandlung gegen die Regelungen der Ziffer 4.3 kann Vroom Mobility
eine Gebühr erheben, deren Höhe dem Preisverzeichnis auf www.vroom-Mobility.com/ preisverzeichnis zu entnehmen ist. Darüber hinaus stellt Vroom Mobility dem Kunden die gegebenenfalls anfallenden behördlichen Gebühren in Rechnung.
4.4 Mitteilungspflicht
4.4.1 Liegt zu Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, oder wird er während der Nutzung erkennbar, hat der Kunde dies unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des Fahrzeugs sofort einzustellen.
Auch kleinere Mängel – wie Reifen-, Felgen- oder Speichenschäden, Schäden an der Lenkung, am Spiegel, am Licht unterliegen der Mitteilungspflicht.
4.4.2 Bei Unfällen, an denen außer dem Kunden fremdes Eigentum oder andere Personen beteiligt sind, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch Vroom Mobility zu verständigen, außerhalb der Geschäftszeiten unverzüglich bei Beginn der nächsten Öffnungszeit von Vroom Mobility. Widrigenfalls haftet der Kunde für den Vroom Mobility aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden. Gleiches gilt, wenn ein Mietfahrzeuf während der Anmietung gestohlen oder mutwillig beschädigt (Vandalismus) wird oder beim Verlust von Zubehör.
4.5 Wartung, Tausch, Reparaturen und Ersatz
4.5.1 Das Mietfahrzeug muss regelmäßig gewartet werden. Vroom Mobility teilt dem Kunden das für sein Mietfahrzeug geltenden Wartungsintervall bei der Übergabe mit. Der Kunde ist daher verpflichtet, auf die Einhaltung des Wartungsintervalls zu achten und Vroom Mobility zu informieren, wenn der entsprechende Kilometerstand erreicht ist. Vroom Mobility ist berechtigt, das Mietfahrzeug jederzeit nach vorheriger Ankündigung in Augenschein zu nehmen, es ganz oder teilweise auszutauschen sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten daran vorzunehmen.
4.5.2 Vroom Mobility übernimmt die Kosten von Reparaturen und Wartung. Sofern diese während der Mietzeit notwendig werden, hat der Kunde Vroom Mobility die Reparatur-/Wartungsanfoderung mitzuteilen, sodass Vroom Mobility erfassen kann, welche Maßnahmen erforderlich sind und das weitere Vorgehen planen und beauftragen kann. Eine Reparatur/Wartung durch den Kunden selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten darf nur erfolgen, sofern Vroom Mobility hierzu ausdrücklich zugestimmt hat oder Vroom Mobility mit der Reparatur in Verzug ist.
4.5.3 Im Falle von notwendigen Reparaturen/Instandsetzungen während der Mietzeit hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatz- Mietfahrzeug, sofern die Notwendigkeit der Reparatur oder Instandsetzungsmaßnahme nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
durch Vroom Mobility herbeigeführt wurde. Etwaige Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4.5.4 Im Falle eines Tauschs erhält der Kunde ein gleichwertiges Fahrzeug, die Auswahl des jeweiligen Fahrzeugs trifft Vroom Mobility.
4.5.5 Ist eine Reparatur bzw. ein Tausch nicht innerhalb von 30 Tagen möglich, so entfällt die Mietzahlung für den Zeitraum vom Eingang der Mangelanzeige bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde wieder ein einsatzbereites Mietfahrzeug zur Verfügung hat. Hat der Kunde den Schaden am Mietfahrzeug oder den Verlust selbst zu vertreten, hat er keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz.
4.6 Rückgabe
4.6.1 Der Kunde hat das Mietfahrzeug spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Das Fortsetzen des Gebrauchs verlängert das Mietverhältnis nicht. Der § 545 BGB findet keine Anwendung.
4.6.2 Der Kunde hat das Mietfahrzeug mit dem gesamten an ihn übergebenen Zubehör wie Akkus, Schlössern und Schlüsseln zurückzugeben. Über die Rückgabe wird ein Übergabeprotokoll gefertigt.
4.6.3 Wird das Mietfahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Kunde für jeden angefangenen Tag den regulären Preis zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen. Die aktuellen Preise sind auf vroom-Mobility.com zu finden.
Die Mindestlaufzeit sowie alle anderen wichtigen Vertragsdetails sind in der Vertragsbestätigung aufgeführt. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. Der Miet- beginn erfolgt mit der Übergabe.
6.1 Die Abrechnung erfolgt monatlich. In Ausnahmefällen ist Vroom Mobility berechtigt, einzelne Positionen erst mit der Abrechnung des darauffolgenden Monats in Rechnung zu stellen. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.
Rechnungen werden zu dem von Vroom Mobility angegebenen Zeitpunkt fällig. Beginnt oder endet ein Abo innerhalb eines Monats, kann die Miete für einen solchen Monat anteilig berechnet und auch abgebucht werden.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Vroom Mobility mit Vertragsabschluss ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Hierbei erklärt sich der KUNDE damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung (Vorabinformation) auf zwei Tage vor Belastung verkürzt wird. Wird der fällige Betrag nicht bezahlt, behalten wir uns vor, eine Inkassostelle mit der Einziehung zu beauftragen.
7.1 Kundendaten
Der Kunde ist verpflichtet, Vroom Mobility unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten sowie Änderungen seiner Bankverbindung zu informieren.
7.2 Datenschutz
Vroom Mobility wird die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten erheben, übermitteln oder zugänglich gemachte Daten unter Beachtung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandeln. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen auf www.vroom-Mobility.com
8.1 Haftung gegenüber Dritten
Die Nutzung des Mietfahrzeugs erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, der Vroom Mobility aus seiner Zuwiderhandlung gegen Regelungen aus diesen AGB entsteht. Vom Kunden verursachte Schäden trägt der Kunde selbst. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers der Vroom Mobility gegenüber dem Kunden bleiben hiervon unberührt.
8.2 Haftung gegenüber Vroom Mobility
Verursacht der Kunde fahrlässig einen Schaden am Mietfahrzeug oder wird das Mietfahrzeug aufgrund von Fahrlässigkeit des Kunden gestohlen, haftet er für den dadurch entstandenen Schaden am Mietfahrzeug bzw. für die Wiederbeschaffungskosten bis zu einem Höchstbetrag gemäß aktuellem Preisverzeichnis auf www.vroom-Mobility.com. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Kunde den Schaden oder den Diebstahl vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Maßgeblich für die Haftung ist dann der tatsächlich entstandene Schaden. Dies kann dann den Vroom Mobility entgangenen Gewinnen und/oder Verwaltungsaufwand miteinschließen.
8.3 Haftung gegenüber berechtigten Nutzern
Der Kunde haftet in gleichem Maße für die durch seine berechtigten Nutzer verursachten Schäden.
8.4 Mitteilung von vorliegenden Schadensmeldungen
Vroom Mobility wird den Kunden unverzüglich von einer vorliegenden Schadensmeldung durch Dritte informieren. Vroom Mobility wird dem Kunden Gelegenheit geben, sich zu diesem Sachverhalt zu äußern.
8.5 Haftung von Vroom Mobility
Außer in Fällen der Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Vroom Mobility auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Vroom Mobility und nur auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Insbesondere haftet Vroom Mobility weder für Schäden, die der Kunde an und mit dem von ihm genutzten Mietfahrzeug oder an mit diesem transportierten Gegenständen verursacht, noch für Schäden, die dem Kunden durch jede Form der Nichtverfügbarkeit des Mietfahrzeugs entstehen. Eine Haftung der Vroom Mobility gegenüber dem KUNDEN entfällt im Falle unbefugter oder unerlaubter Benutzung der Mietfahrzeugs.
8.6 Haftungsfreistellung
Der Kunde stellt Vroom Mobility von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch die Verletzung gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften durch den Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeugs entstanden sind (z. B. Verkehrsverstöße, Bußgelder).
9.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online- Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/ aufrufbar ist. Wir sind zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren verpflichtet. Unsere E-Mail-Adresse ist in unserem Impressum zu finden.
Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show zu finden.
9.2 Vroom Mobility ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)).
10.1 Diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.3 Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.